Gesetzesdekret Nr. 17/2020 vom 23. April - Green Vacations
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Gesetzesdekret Nr. 17/2020 vom 23. April

Gesetzesdekret Nr. 17/2020 vom 23. April

Gesetzesdekret Nr. 17/2020
vom 23. April
Zusammenfassung: Legt außergewöhnliche und vorübergehende Maßnahmen in Bezug auf den Tourismussektor im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 fest. Am 18. März wurde der Ausnahmezustand vom Präsidenten der Republik, basierend auf einer Situation der öffentlichen Katastrophe, durch das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 14 -A / 2020, vom 18. März, nachdem die Erklärung des Ausnahmezustands durch das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 17 -A / 2020, vom 2. April. In Anbetracht der außergewöhnlichen Situation, in der wir uns derzeit befinden, hat die Regierung angesichts der neu identifizierten Probleme, die Verbraucher, Unternehmen, Wirtscha-ftsakteure und Bürger im Allgemeinen betreffen, außergewöhnliche Maßnahmen ergrif-fen, die einer Gewichtung und ständigen Neubewertung unterliegen. Um die inzwischen von der Regierung genehmigten Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung der Ausbrei-tung der Ansteckung durch COVID -19 an die Bedürfnisse der portugiesischen Bürger anzupassen, war es daher dringend erforderlich, Verbesserungen im Bereich des Reisens vorzunehmen und ein Maßnahmenpaket zu genehmigen, das die im Tourismussektor verursachten Zwänge berücksichtigt. Daher ist es wichtig, eine spezifische Regelung für Reisen, die von Reise- und Tourismusagenturen organisiert werden, für die Stornierung von Reservierungen in Beherbergungsbetrieben und für die Beziehungen zwischen Rei-se- und Tourismusagenturen, Reiseveranstaltern und Beherbergungsbetrieben vor Ort einzuführen. Diese Regelung versucht, ein Gleichgewicht zwischen der finanziellen Na-chhaltigkeit der Wirtschaftsakteure und den Rechten der Verbraucher zu finden, die trotz des aktuellen Kontextes nicht unterdrückt oder beseitigt werden können. Insofern bietet das eingeführte Regime, auch wenn einige der Verbraucherrechte vorübergehend geändert werden, einen anderen Schutz für Verbraucher, die arbeitslos sind und sich somit in einem Zustand besonderer Verletzlichkeit befinden. In einigen Aspekten wurden die Verbraucherrechte sogar gestärkt und bieten ihnen Garantien, die unter normalen Marktbedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen sind. So: Im Sinne des Absatzes a) des Paragraphen 1 des Artikels 198 der Verfassung erlässt die Regierung das Folgende: Artikel 1 Gegenstand Dieses Gesetzesdekret legt außergewöhnliche und vorübergehende Maßnahmen für den Tourismussektor im Rahmen der Pandemie CO-VID -19 fest. Artikel 2 Anwendungsbereich Die Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets gelten für Reisen, die von Reise- und Tourismusagenturen organisiert werden, für die Stornierung von Reservierungen in touristischen Unterkünften und lokalen Beherber-gungsbetrieben sowie für die Beziehungen zwischen Reise- und Tourismusagenturen, Betreibern von touristischen Unterhaltungsangeboten und touristischen Unterkünften und lokalen Beherbergungsbetrieben. Nr. 80 23. April 2020 Seite 4 Diário da República, 1. Serie Artikel 3 Reisen, die von Reise- und Tourismusagenturen organisiert werden 1 - Reisen, die von Reise- und Tourismusagenturen organisiert werden, deren Datum zwischen dem 13. März 2020 und dem 30. September 2020 liegt und die aufgrund einer Tatsache des Ausbruchs der Pandemie COVID -19 nicht durchgeführt oder storniert werden, gewähren ausnahmsweise und vorübergehend, um die Bestimmungen der Absätze 4 und 5 des Artikels 25 und des Absatzes 4 des Artikels 27 des Dekrets -Gesetzes Nr.. 17/2018, vom 8. März, den Reisenden das Recht zu wählen: a) für die Ausstellung eines Gutscheins im gleichen Wert wie die vom Reisenden geleistete Zah-lung und gültig bis zum 31. Dezember 2021; oder b) durch Verschiebung der Reise bis zum 31. Dezember 2021. 2 - Der in Absatz a) der vorigen Ziffer genannte Gutschein: a) wird im Auftrag des Überbringers ausgestellt und ist durch bloße Überlieferung übertra-gbar; b) bei Verwendung für dieselbe Reise, auch zu einem anderen Datum, bleibt die zum Zeitpunkt des Kaufs der Reiseleistung abgeschlossene Versicherung erhalten; und c) bei Nichtverwendung bis zum 31. Dezember 2021 hat der Reisende Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. 3 - Wird die in Absatz 1 Buchstabe b) vorgesehene Umbuchung nicht bis zum 31. Dezember 2021 vorgenommen, hat der Reisende Ans-pruch auf eine Erstattung, die innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. 4 - Bei Reisen von Finalisten oder ähnlichem, die in Artikel 11 des Dekrets -Gesetzes Nr. 10 -A / 2020, vom 13. März, in seiner aktuellen Fassung, vorgesehen sind, kann der Reisende eine der in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Modalitäten wählen, wobei die in den vorher-gehenden Absätzen vorgesehene Regelung auf ihn angewendet wird. 5 - Die den Reise- und Tourismusagenturen zuzuschreibende Nichteinhaltung der Bestimmungen der vorhergehenden Nummern ermöglicht es den Reisenden, den Reise- und Tourismusga-rantiefonds zu aktivieren, unter den Bedingungen, die in der Gesetzesverordnung Nr. 17/2018 vom 8. März vorgesehen sind. 6 - Bis zum 30. September 2020 können Reisen-de, die sich in der Arbeitslosigkeit befinden, die Rückerstattung des gesamten ausgege-benen Betrages beantragen, die innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Artikel 4 Stor-nierung von Reservierungen in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben 1 - Reservierungen für Beherbergungsleistungen in Ferienanlagen und lokalen Beherber-gungsbetrieben in Portugal, mit oder ohne Zusatzleistungen, die direkt vom Gast in der Anlage oder dem Betrieb oder über Online-Plattformen vorgenommen werden, für den Zeitraum vom 13. März, 2020 bis zum 30. September 2020, die aufgrund eines Ausnahmezustands im Herkunftsland oder in Portugal nicht durchgeführt oder storniert werden, oder auch bei Schließung der Grenzen aufgrund des Ausbruchs der Pandemie COVID-19, in Form einer Nichtrückerstattung der gezahlten Beträge, gewähren ausnahmsweise und vorübergehend das Wahlrecht der Gäste: a) Für die Ausstellung eines gleichwertigen Gutscheins für die vom Gast geleistete Zahlung, der bis zum 31. Dezember 2021 gültig ist; b) Durch die Verlegung der Reservierung der Unterkunfts-leistung bis zum 31. Dezember 2021, nach Vereinbarung zwischen dem Gast und dem Fremdenverkehrsort oder dem örtlichen Beherbergungsbetrieb. 2 - Der in Absatz a) der vorigen Nummer genannte Gutschein: a) wird im Auftrag des Gastes ausgestellt und ist durch bloße Überlieferung übertragbar; Nr. 80 23. April 2020 Seite 5 Diário da Repúbli-ca, 1. Serie b) kann von denjenigen, die ihn vorlegen, auch als Zahlungsgrundsatz für höherwertige Leistungen verwendet werden, je nach Verfügbarkeit der Unterkunft oder des Betriebes und zu den Bedingungen, die an den neuen vorgesehenen Terminen gel-ten; c) hat der Gast bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31. Dezember 2021 Anspruch auf Rückerstattung, die innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. 3 - Wird die in Absatz b) von Nr. 1 vorgesehene Umbuchung nicht bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt, weil keine Einigung zwischen der Ferienanlage oder dem örtlichen Beherbergungsbe-trieb und dem Gast zustande kommt, hat der Gast Anspruch auf Rückerstattung des bei der Stornierung der Reservierung gezahlten Betrags, die innerhalb von 14 Tagen zu er-folgen hat. 4 - Wenn die Umbuchung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem der geltende Tarif unter dem Wert der ursprünglichen Reservierung liegt, muss die Differenz für an-dere Leistungen der Ferienanlage oder des örtlichen Beherbergungsbetriebs verwendet werden und wird dem Gast nicht zurückerstattet, wenn er sie nicht nutzt. 5 - Eine Um-buchung kann nur direkt mit der Ferienanlage und dem örtlichen Beherbergungsbetrieb erfolgen. 6 - Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für erstattungsfähige Reser-vierungen, in diesem Fall müssen die Regeln für die Stornierung von Fremdenverkehr-sorten und lokalen Beherbergungsbetrieben angewendet werden. 7 - Die Bestimmungen von Absatz 1 gelten für die Reservierung von Unterkunftsleistungen in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in Portugal, mit oder ohne Zusatzleistungen, die über Reise- und Tourismusagenturen vorgenommen werden, die nicht unter die Bes-timmungen des vorherigen Artikels fallen. 8 - Bis zum 30. September 2020 können Gäste, die arbeitslos sind, eine Rückerstattung des gesamten ausgegebenen Betrags be-antragen, die innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Artikel 5 Beziehungen zwischen Reise- und Tourismusagenturen, Reiseveranstaltern und Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben 1 - Reservierung von Unterkunftsleistungen in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in Portugal, für den Zeitraum vom 13. März 2020 bis zum 30. September 2020, die von Reise- und Tourismusagenturen oder Reiseverans-taltern durchgeführt werden, Portugiesische oder internationale, in Portugal tätige Rei-sebüros oder Reiseveranstalter, die aufgrund eines im Herkunftsland oder in Portugal verhängten Ausnahmezustands oder sogar aufgrund der Schließung der Grenzen wegen des Ausbruchs der Pandemie COVID -19 nicht durchgeführt oder storniert werden, gewähren diesen Veranstaltern ausnahmsweise und vorübergehend das Recht auf eine Gutschrift des nicht genutzten Wertes. 2 - Die Gutschrift muss zur Begleichung der Kosten für eine andere Leistungsbuchung bei derselben Ferienanlage oder demselben örtlichen Beherbergungsbetrieb zu einem von der Reise- und Tourismusagentur oder dem Betreiber der touristischen Unterhaltung festgelegten Zeitpunkt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Unterkunftsleistungen, bis zum 31. Dezember 2021 verwendet wer-den. 3 - Wenn der Urlaubsort oder der örtliche Beherbergungsbetrieb für mehrere vom Reise- und Tourismusbüro oder dem touristischen Unterhaltungsbetrieb angefragte Ter-mine bis zum 31. Dezember 2021 nicht verfügbar ist, kann das Reise- und Touris-musbüro oder der Reiseveranstalter innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung der Gutschrift beantragen. 4 - Wenn das Reise- und Tourismusbüro oder der touristische Unterhaltungsveranstalter bis zum 31. Dezember 2021 keine neue Reservierung für eine Unterkunftsleistung in einer Ferienanlage oder in einem lokalen Beherbergungsbetrieb in Portugal vornehmen kann, muss der Anzahlungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach diesem Datum zurückerstattet werden. Diário da República, 1. Serie www.dre.pt Nr. 80 23. April 2020 Seite 6 Artikel 6 Inkrafttreten Dieses Gesetzesdekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gesehen und genehmigt durch den Ministerrat am 16. April 2020. - António Luís Santos da Costa - Pedro Gramaxo de Carvalho Siza Vieira. In Kraft getreten am 17. April 2020. Es soll veröffentlicht werden. Der Präsident der Republik, MARCELO REBELO DE SOUSA. Gegengezeichnet am 21. April 2020. Der Premierminister, António Luís Santos da Costa. 113199918

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